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K&R 2023, 128
BVerfG 
Untersagung einer Äußerung verstößt gegen Meinungsfreiheit (Beschluss vom 09.11.2022, 1 BvR 523/21)

Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten auf Meinungs- und Pressefreiheit. Nicht sicher erkennen lässt das untersagende Gericht in seinem Ausgangspunkt, ob es die angegriffene Äußerung rechtlich als eigene Äußerung der Beschwerdeführerin betrachtet oder ob es die Verurteilung der Beschwerdeführerin auf die Verbreitung der Äußerung eines Dritten stützt. …

BVerfG, K&R 2023, 128-132 (Beschluss vom 09.11.2022, 1 BvR 523/21)

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