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K&R 2024, 415
BVerfG 
Verstoß gegen Meinungsfreiheit durch gerichtlich untersagte Äußerung (Beschluss vom 11.04.2024, 1 BvR 2290/23)

Die Entscheidung des KG, die die angegriffene Äußerung „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban“ untersagt, verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, da sie den Sinn der Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung erkennbar verfehlt. (Leitsatz der Redaktion)416

BVerfG, K&R 2024, 415-421 (Beschluss vom 11.04.2024, 1 BvR 2290/23)

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