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K&R 2021, 331
BVerfG 
Verletzung prozessualer Waffengleichheit in presserechtlichem Gerichtsverfahren (Beschluss vom 04.02.2021, 1 BvR 2743/19)

Die Einbeziehung der Beschwerdeführerin durch das Gericht vor Erlass der einstweiligen Verfügung wäre geboten gewesen. Unzulässig ist es, wegen einer befürchteten Verzögerung oder wegen einer durch die Stellungnahme erforderlichen, arbeitsintensiven Auseinandersetzung mit dem Vortrag des Antragsgegners bereits in einem frühen Verfahrensstadium gänzlich von einer Einbeziehung der Gegenseite abzusehen und sie statt-332dessen bis zum Zeitpunkt der auf Widerspruch hin anberaumten mündlichen Verhandlung mit einer einseitig erstrittenen gerichtlichen Unterlassungsverfügung zu überziehen. …

BVerfG, K&R 2021, 331-333 (Beschluss vom 04.02.2021, 1 BvR 2743/19)

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