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K&R 2016, 523
OLG Dresden 
Unzumutbare Belästigung durch E-Mail mit Kundenzufriedenheitsanfrage (Urteil vom 26.04.2016, 14 U 1773/15)

Unabhängig vom werbenden Inhalt der beanstandeten E-Mails, die ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers versandt wurden, handelt es sich um eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die als Werbung anzusehen ist. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Dresden, K&R 2016, 523-524 (Urteil vom 26.04.2016, 14 U 1773/15)

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