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K&R 2016, 524
OLG Karlsruhe 
Keine Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Teilnahme an Internet Chatroom (Beschluss vom 29.03.2016)

Der bloße Nutzer eines Internet Chatrooms ist jedenfalls dann kein tauglicher Täter im Sinne des § 184 d StGB, wenn er nicht in der Lage ist, auf die Dauer und die Modalitäten einer Live-Übertragung im Sinne einer Tatherrschaft Einfluss zu nehmen. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Karlsruhe, K&R 2016, 524 (Beschluss vom 29.03.2016)

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