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K&R 2023, 196
BGH 
Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ohne Schlichtungsverfahren möglich (Urteil vom 25.10.2022, VI ZR 258/21)

§ 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EGZPO i. V. m. § 53 Abs. 1 Nr. 2 JustG NRW unterfallen nicht alle Ansprüche, die sich aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben, sondern nur Ansprüche wegen einer Ehrverletzung im Sinne der strafrechtlichen Vorschriften der §§ 185 ff. StGB. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2023, 196-197 (Urteil vom 25.10.2022, VI ZR 258/21)

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