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K&R 2015, 48
BGH 
DüsseldorfCongress: Keine markenrechtliche Unterscheidungskraft für regionale Veranstaltung (Beschluss vom 15.05.2014, I ZB 29/13)

a) Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bestehen keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken.

BGH, K&R 2015, 48 (Beschluss vom 15.05.2014, I ZB 29/13)

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