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K&R 2023, 511
BGH 
Endgerätewahlfreiheit kann nicht vertraglich abbedungen werden (Urteil vom 04.05.2023, III ZR 88/22)

a) Das Recht der Endnutzer eines Internetzugangsdienstes, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen (Endgerätewahlfreiheit), kann vertraglich nicht abbedungen werden.

BGH, K&R 2023, 511-514 (Urteil vom 04.05.2023, III ZR 88/22)

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