R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
K&R 2015, 280
LG Heilbronn 
Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel nicht verwertbar (Urteil vom 03.02.2015, 3 S 19/14)

Zwar hat der Ehemann der Klägerin den Unfallhergang mit einer im Fahrzeug installierten Dashcam aufgenommen. Jedoch ist eine Verwertung dieses Beweismittels nicht zugelassen. Denn Videoaufzeichnungen, die ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt wurden, sind lediglich nach den Grundsätzen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel ausnahmsweise zulässig. (Leitsatz der Redaktion)

LG Heilbronn, K&R 2015, 280-282 (Urteil vom 03.02.2015, 3 S 19/14)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Kommunikation & Recht zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Kommunikation & Recht, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats