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K&R 2015, 277
LG Heidelberg 
Schadensersatzanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber wegen unterlassener Löschung aus Trefferliste (Urteil vom 09.12.2014, 2 O 162/13)

Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine ist in unionsrechtskonformer Auslegung der Bestimmungen zur Störerhaftung verpflichtet, einen von der Suchmaschine angezeigten Link zu einer von einem Dritten veröffentlichten Internetseite zu entfernen, wenn er von dem Betroffenen auf den persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalt der Internetseite hingewiesen wurde.

LG Heidelberg, K&R 2015, 277-280 (Urteil vom 09.12.2014, 2 O 162/13)

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