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K&R 2023, 623
BVerwG 
Kein Informationszugang zu Akten von Helmut Kohl (Urteil vom 29.03.2023, 10 C 2.22)

In entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 2 S. 1 IFG ist ein Informationszugangsanspruch ausgeschlossen, soweit schon das Auffinden der von einem Antragsteller begehrten Informationen im Aktenbestand der Behörde in Anbetracht der Größe dieses Bestandes und der Notwendigkeit händischer Suche mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

BVerwG, K&R 2023, 623-627 (Urteil vom 29.03.2023, 10 C 2.22)

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