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BB 2009, 279
Steenfatt 
Versuchter Prozessbetrug als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB – Präklusion (Urteil vom 08.11.2007, 2 AZR 528/06)

Auch ein zu Lasten des Arbeitgebers begangener versuchter Prozessbetrug ist ein Vermögensdelikt und kann einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB bilden.

Steenfatt, BB 2009, 279-280 (Urteil vom 08.11.2007, 2 AZR 528/06)

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