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BB 2019, 2874
BAG 
Nichtanwendung des Grundsatzes des Vorbeschäftigungsverbots wegen Unzumutbarkeit (Urteil vom 12.06.2019, 7 AZR 429/17)

Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG greift nicht, wenn seine Anwendung für die Parteien unzumutbar wäre. Der Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist in diesem Fall im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift einzuschränken (Rn. 16 f.).

BAG, BB 2019, 2874-2877 (Urteil vom 12.06.2019, 7 AZR 429/17)

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