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BB 2016, 3026
BGH 
Keine Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung bei beiderseitigem Irrtum über die Werthaltigkeit erworbener GmbH-Geschäftsanteile (Urteil vom 15.09.2016, IX ZR 250/15)

Entrichtet der Schuldner den vereinbarten Kaufpreis für einen nach den tatsächlichen Gegebenheiten objektiv wertlosen GmbH-Geschäftsanteil an den Verkäufer, scheidet eine Anfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austausch-Marktgeschäft ausgegangen und in gutem Glauben von der Werthaltigkeit des Kaufgegenstands überzeugt sind.

BGH, BB 2016, 3026-3028 (Urteil vom 15.09.2016, IX ZR 250/15)

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