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BB 2023, 2149
BFH 
Prüfungsmaßstab für die objektive Gläubigerbenachteiligung bei einer Grundstücksübertragung (Urteil vom 18.04.2023, VII R 20/20)

NV: Die Frage, ob ein übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet war und damit keine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ist nicht unter Zugrundelegung des Verkehrswerts, sondern unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Zwangsversteigerungserlöses für das Grundstück zu beantworten.

BFH, BB 2023, 2149-2152 (Urteil vom 18.04.2023, VII R 20/20)

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