Im Blickpunkt
Trotz des Anwendungserlasses des BMF zur Wegzugsbesteuerung bleiben etliche Fragen ungeklärt. Hecht/Gallert unterbreiten dazu Lösungsvorschläge. Mit der steuerlichen Behandlung von Zins-Swaps setzen sich Kreft/Schmittt-Homann auseinander. Diese sind ein probates Mittel für Darlehensnehmer, sich gegen steigende Zinsbelastungen abzusichern. Personenidentität zwischen Kreditgeber und Swap-Vertragspartner ist ihrer Auffassung nicht erforderlich. Eilers/Dann zeigen auf, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung dem Betreffenden schlicht unerfüllbare Dokumentations- und Nachweispflichten aufbürden.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht