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BB 2009, 2393
LG München I 
Besonderer Vertreter: Bestellung und Abberufung – Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit (Urteil vom 02.06.2009, 5 HK O 2836/08)

Die Frage, ob der besondere Vertreter wirksam bestellt oder wirksam abberufen wurde, ist im Sinne von § 148 ZPO vorgreiflich für die Beurteilung der Zulässigkeit der vom besonderen Vertreter erhobenen Klagen betreffend Ersatzansprüche nach § 147 Abs. 1 AktG.

LG München I, BB 2009, 2393-2394 (Urteil vom 02.06.2009, 5 HK O 2836/08)

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