Im Blickpunkt
Bekanntermaßen haben sich 136 Länder im Oktober auf die zügige Umsetzung der Reform der internationalen Körperschaftbesteuerung geeignet. Die Frage, mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen die Bundesregierung beim Inkrafttreten der globalen Mindeststeuer für Großunternehmen (https://www.deutschlandfunkkultur.de/globale-unternehmenssteuer-ein-modell-mit-schwaechen-100.html) rechnet, beantwortet diese mit dem Verweis auf die Studie der EU-Steuerbeobachtungsstelle vom 27.10.2021 (https://www.taxobservatory.eu) zur Ermittlung der fiskalischen Effekte verschiedener Szenarien unter Säule 2. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Europäische Union ihre Körperschaftsteuereinnahmen um mehr als 80 Mrd. Euro pro Jahr steigern wird. Für die Vereinigten Staaten von Amerika wird der Betrag von 75 Mrd. Euro als Gewinn prognostiziert. Andere Länder, in der Studie als Entwicklungsländer bezeichnet, erzielen dagegen weniger Zuwächse, wie China ca. 6 Mrd. Euro, Südafrika ca. 4 Mrd. Euro oder Brasilien ca. 1,5 Mrd. Euro. Allerdings führt die Befreiung von 10 % des Vermögens zuzüglich 8 % der Lohnsumme für das erste Geschäftsjahr vom Gewinn, der der Mindeststeuer unterfällt, zu einer Minderung der Einnahmen für die EU von 80 Mrd. Euro auf 64 Mrd. Euro. Möge der Geldsegen wie prognostiziert eintreten. Wir werden es beobachten!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht