Im Blickpunkt
Der Kampf gegen sog. “aggressive Steuerplanung” ist mittlerweile auch Wahlkampfthema geworden. An dieser Stelle soll aber nicht erörtert werden, ob dies sinnvoll ist. Vielmehr sind einige Details bereits im BB dargestellt worden (z. B. Jonas, BB 2013, 1111; BB-Blickpunkte BB 2013, 1557, 1685, 1813 zu BEPS). Lohse greift im Editorial des vorliegenden Heftes insbesondere die sprachliche Unzulänglichkeit in der Diskussion an (Welche Gestaltung ist “aggressiv”?) und fordert eine unionsrechtliche Angleichung an die Terminologie des EuGH, der den Begriff “montage artificiel” geprägt hat, um Missbräuchen entgegenzuwirken. National werden die Grenzen bereits durch § 42 AO gezogen, der “missbräuchliche Gestaltung” verhindert, so Lohse. Eine Versachlichung auch in der Terminologie würde dem Grundanliegen, Missbrauchsgestaltungen zu vermeiden, sicher Rechnung tragen.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht