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BB 2013, 2197
 
BFH: Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Bestellt das Insolvenzgericht für die Organgesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter und ordnet es zugleich gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO an, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, endet die organisatorische Eingliederung (Änderung der Rechtsprechung).

BB 2013, 2197

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