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BB 2020, 1331
 
Im Blickpunkt

Das Bundesarbeitsgericht schränkte mit der Entscheidung vom 13.5.2020 – 4 AZR 489/19 (PM Nr. 14/20 vom 13.5.2020) die Grenzen der tariflichen Regelungsmacht weiter ein. Die Arbeitgeberin war bis 2015 tarifgebunden, schloss im selben Jahr mit der IG-Metall einen Mantel- und einen Entgeltrahmentarifvertrag, nach denen “Ansprüche aus diesem Tarifvertrag [voraus]setzen . . …

BB 2020, 1331

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