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BB 2008, 189
Ihrig 
Genehmigungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen § 112 AktG abgeschlossenen Rechtsgeschäfts (Urteil vom 18.10.2007, 23 U 5786/06)

Ein gemäß § 112 AktG vollmachtloses Handeln des Vorstands einer Aktiengesellschaft führt nicht nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts; vielmehr ist dieses grundsätzlich einer Genehmigung nach § 177 Abs. 1 BGB zugänglich.

Ihrig, BB 2008, 189-190 (Urteil vom 18.10.2007, 23 U 5786/06)

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