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BB 2006, 1817
BGH 
Geltendmachung der Bürokosten für das eigene Büropersonal des Insolvenzverwalters (Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 198/05)

Der Insolvenzverwalter, der das eigene Büropersonal einsetzt, um für ein bestimmtes Insolvenzverfahren eine besondere Aufgabe mit zu erledigen, kann die Bürokosten nicht in Höhe der fiktiven Vergütung eines Außenstehenden als Auslagen gegen die Staatskasse geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn das Insolvenzgericht die Kosten des Verfahrens gestundet und der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, …

BGH, BB 2006, 1817 (Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 198/05)

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