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BB 2010, 243
 
EuGH: deutsche Kündigungsfristen europarechtswidrig

Es war zu erwarten: Der EuGH hat am 19.1.2010 die deutsche Regelung, wonach bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, für gemeinschaftswidrig erklärt (C-555/07-Kücükdeveci). Es handele sich um eine Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die Regelung sei auch nicht durch ein legitimes Ziel der Beschäftigungspolitik oder des Arbeitsmarktes gerechtfertigt. …

BB 2010, 243

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