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BB 2008, 617
BAG 
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung (Urteil vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07)

Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen für ein Kalenderjahr keine Zielvereinbarung getroffen wurde.

BAG, BB 2008, 617-620 (Urteil vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07)

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