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BB 2021, 1913
BAG 
Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung – Abgrenzung zwischen Zielvorgabe und Zielvereinbarung (Urteil vom 17.12.2020, 8 AZR 149/20)

Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus.

BAG, BB 2021, 1913-1920 (Urteil vom 17.12.2020, 8 AZR 149/20)

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