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BB 2018, 2497
 
BGH: Angebot einer Werbeblocker Software – weder unlautere zielgerichtete Behinderung noch allgemeine Marktstörung – Werbeblocker II

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

BB 2018, 2497

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