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BB 2018, 2228
 
BAG: Verjährungsfrist bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen

Ausnahmsweise kann bei einem Verstoß gegen § 301 Abs. 1 ZPO auf die Aufhebung eines Teilurteils verzichtet werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht mehr besteht und der Verfahrensfehler damit nicht weiter vertieft wird (Rn. 22).

BB 2018, 2228

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