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BB 2018, 2228
 
BAG: Bezugnahmeklausel bei Altverträgen nach einer Änderungskündigung

Bei Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (sog. Altverträge), kommt die Auslegung einer Bezugnahmeklausel als “Gleichstellungsabrede” im Sinne der früheren Rechtsprechung nicht – mehr – zum Tragen, wenn sie nach dem 31. Dezember 2001 geändert worden sind. Ein sog. Neuvertrag liegt nur vor, wenn die Verweisungsklausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrags gemacht worden ist (Rn.…

BB 2018, 2228

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