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BB 2018, 2227
 
BAG: Betriebsvereinbarungsoffenheit bei Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

In einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsbedingungen sind2228 schon dann nicht – konkludent – “betriebsvereinbarungsoffen” ausgestaltet, wenn und soweit die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbart haben, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen. Das ist bei einer einzelvertraglich vereinbarten – dynamischen – Verweisung auf einen Tarifvertrag stets der Fall.…

BB 2018, 2227-2228

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