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BB 2008, 609
 
BAG: Auslegung einer Wertsicherungsklausel

Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 13.11.2007 – 3 AZR 636/06 – wie folgt: Welchen Umfang eine Wertsicherungsklausel hat, ist durch Auslegung nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch. …

BB 2008, 609

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