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BB 2008, 609
 
BAG: Unzulässige Rechtsausübung bei Verjährungseinrede

Der fünfte Senat entschied in seinem Urteil vom 7.11.2007 – 5 AZR 910/06 – wie folgt: Die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der Erhebung der Klage abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, er werde den Anspruch auch ohne Rechtsstreit vollständig erfüllen. …

BB 2008, 609

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