BAG: Sonderzahlung - Zweck der Sonderzahlung und arbeitsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung
Berücksichtigt ein Arbeitgeber bei einer Sonderzahlung unterschiedliche Arbeitsbedingungen von Arbeiternehmern und bezweckt er, mit der Sonderzahlung eine geringere laufende Vergütung einer Gruppe von Arbeitnehmern teilweise oder vollständig
BAG: Betriebliche Übung - vorbehaltlose Leistung von Sonderzahlungen
Vergütungsansprüche aus betrieblicher Übung stehen nicht unter dem stillschweigenden Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung. Hat ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mehr als zehn Jahre ohne jeden Vorbehalt einen bestimmten Prozentsatz der
BAG: Elternzeit
Die Elternzeit kann mit Zustimmung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BErzGG/BEEG jederzeit beendet werden. Für die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes gilt nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG die besondere Regelung:
BAG: Freiwillige Lohnerhöhung
Ein sachlicher Grund für die Differenzierung bei freiwilligen Lohnerhöhungen liegt nicht ohne Weiteres in der Angleichung unterschiedlicher Vergütungen im Betrieb oder Unternehmen. Vielmehr kommt es darauf an, aus welchen Gründen unterschiedliche
BAG: Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers- Gleichstellungsgebot („equal-pay-Gebot“)
Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt. Geht es um die Übernahme eines
BAG: Zulässigkeit der Berufung
Ein Faksimile-Stempel der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten unter einen Berufungsbegründungsschriftsatz genügt nicht den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO. Die Vorschrift enthält trotz der Verwendung der Worte „sollen enthalten“ ein
BAG: AT-Angestellte - tarifliche Abstandsklausel
Nach § 1 Ziff. 3 (II) Buchst. d MTV fallen in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags nicht sonstige Angestellte, deren Gehalt auf außertariflicher Grundlage über den Rahmen des höchsten Tarifsatzes der Gruppe VII um 25 % hinaus geregelt ist
BAG: Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang (§ 613a Abs. 5 BGB) setzt für den betroffenen Arbeitnehmer die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 in Lauf. Das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang
BAG: Tariflicher Anspruch auf Funktionszulage - Tarifbegriff der Ausübung einer anderen Gesamttätigkeit
Die Ausübung einer anderen Gesamttätigkeit iSv. § 22 Abs. 2 Satz 1 TV SR setzt keine Änderung der Aufgabenträgernummer des Arbeitnehmers oder die Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe voraus. Ändern sich die durch äußere Umstände begründeten
BAG: Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung
Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der beantragten Feststellung noch Rechtswirkungen für die Zukunft ergeben