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Steuerrecht
19.03.2010
Steuerrecht
FG Köln: Steuerberater muss an Klagefrist erinnern

Das FG Köln hat durch Urteil vom 15.12.2009 – 12 K 3102/09 – entschieden: Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist die Klage unzulässig. Der 12. Senat lehnt mit seinem Urteil den Antrag auf Wiedereinsetzung der Klagefrist in den vorigen Stand ab, da den Steuerberater am Versäumen der Klagefrist ein Verschulden treffe. Ein Steuerberater dürfe sich bei verzögerter Weiterleitung der Einspruchsentscheidung nicht darauf beschränken, auf die Klagefrist hinzuweisen. Er müsse sich vielmehr aktiv um die Einhaltung der Klagefrist bemühen und notfalls vorsorglich Klage erheben. Das Verschulden des Steuerberaters sei dem Kläger zuzurechnen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-730-3

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