BFH: Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Auflagenschenkung
Der BFH hat im Urteil vom 13.4.2011 – II R 27/09 – entschieden: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts (Gewinnbezugsrechts) zugunsten eines vom Schenker bestimmten Dritten stellt eine Schenkung unter Leistungsauflage dar, wenn der Bedachte verpflichtet ist, die ihm aufgrund der Beteiligung zustehenden Gewinne an den Dritten auszukehren (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 12.4.1989 – II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl. II 1989, 524, BB 1989, 1473). Ist der Bedachte durch eine Auflage zu Geldzahlungen verpflichtet, ist regelmäßig von einer Leistungsauflage auszugehen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1493-2 unter www.betriebs-berater.de