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Steuerrecht
19.02.2010
Steuerrecht
BVerfG: Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer verfassungswidrig Körperschaftsteuer mit dem Gleichheitssatz nicht verein

Das BVerfG hat durch Beschluss vom 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05 - entschieden, dass die für die Umgliederung einschlägige Regelung des § 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. des 

Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist.  Für die bei dem Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren in der Folge der streitigen Umgliederungsregelungen entstehende ungleiche Körperschaftsteuerbelastung zwischen den Kapitalgesellschaften, deren Körperschaftsteuerminderungspotential - wie im Regelfall - bei der Umgliederung in vollem Umfang erhalten blieb, und jenen wie der Beschwerdeführerin, die allein durch die technische Ausgestaltung der Umgliederung des Körperschaftsteuerminderungspotentials empfindliche Verluste erlitten, gebe es keinen sachlichen Grund.

Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum 1.1.2011 für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen.

(PM BVerfG vom 19.2.2010)

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