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Steuerrecht
23.10.2012
Steuerrecht
DStV: Zeit nehmen für ErbSt-Reform

Der DStV warnt trotz der durch den Vorlageschluss des BFH und die Planungen im JStG 2013 verursachten Spannungslage vor übereilten Reformen im ErbStG. Zunächst sollten die vom BFH dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegten Fragen geklärt werden. Nur dann könne die politische Diskussion sinnvoll fortgesetzt werden. Sollte die derzeitige Rechtslage verfassungswidrig sein, kännten nur ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept oder aber die Abschaffung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts überzeugen. Die Vorschläge des Bundesrats dürften zwar unerwünschte Gestaltungen beseitigen. Im Ergebnis verkennen sie aber die wirtschaftlichen Realitäten und könnten inakzeptable Folgen haben – zumal sich die bisherigen Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen bewährt haben. Selbst rechtschaffene Unternehmer wären von den vorgesehenen Verschärfungen zukünftig betroffen. Wie aktuelle Entwicklungen zeigten, müssten Unternehmer in Krisenzeiten am Markt zunehmend mehr Eigenkapital vorhalten. Fielen sie deshalb aus den Ausnahmeregelungen heraus, könne dies angesichts der Steuerlast zum Verkauf des Unternehmens und damit zur Gefährdung von Arbeitsplätzen führen. Überzeugende Neuregelungen sollten als Eckpfeiler eine breite Bemessungsgrundlage, niedrige Steuersätze sowie großzügige Stundungsregelungen für die Steuerpflichtigen vorsehen.
(PM DStV vom 22.10.2012)

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