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Steuerrecht
06.04.2011
Steuerrecht
BFH: Währungsschwankungen bei Fremdwährungsdarlehen

Der BFH hat im Urteil vom 30.11.2010 – VIII R 58/07 – entschieden: Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, sofern nicht der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen eines Anlagekonzepts durch häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Fremdwährungsdarlehen einen Vorteil in Form von Zinsdifferenzen zu erwirtschaften sucht. Die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens stellt keine Anschaffung und die Tilgung eines solchen Darlehens stellt keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar. Gleiches gilt für die aufgrund des Darlehens gewährte Valuta in Fremdwährung.

--> Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-915-2 unter www.betriebs-berater.de

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