BFH: Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags
Der BFH hat durch Urteil vom 19.11.2009 – V R 41/08 – über die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen entschieden, in denen der Steuersatz und damit auch die Umsatzsteuer unzutreffend angegeben wurden. Weist der Rechnungsaussteller in einer Rechnung den Regelsteuersatz (19 %) aus, obwohl die gelieferte Ware tatsächlich nur dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegt, war umstritten, ob dieser Fehler zur gänzlichen Versagung des Vorsteuerabzugs führt. Dem BFH zufolge steht dem Leistungsempfänger in solchen Fällen der in dem überhöhten Steuerbetrag enthaltene (gesetzlich geschuldete) Betrag als Vorsteuer zu. Dieser beträgt 7 % des in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrags.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-277-2