BFH: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Der BFH hat im Urteil vom 15.9.2010 – X R 13/09 –
entschieden: Änderungen eines Versorgungsvertrags
können nur dann steuerlich berücksichtigt
werden, wenn sie von den Vertragsparteien
schriftlich fixiert worden sind. Werden die auf der
Grundlage eines Vermögensübergabevertrags
geschuldeten Versorgungsleistungen „willkürlich“
ausgesetzt, so dass die Versorgung des
Übergebers gefährdet ist, sind die weiteren Zahlungen
auch nach Wiederaufnahme der urspr
ünglich vereinbarten Leistungen nicht als
Sonderausgaben abziehbar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-3117-3
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