FG Münster: Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von Nicht-EU-Tochtergesellschaften? (Vorabentscheidungsersuchen)
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 20.9.2016 – 9 K 3911/13 F – wie folgt entschieden:
Dem EuGH wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Kürzungsvorschrift für aus dem Ausland stammende Beteiligungserträge (§ 9 Nr. 7 des GewStG, sog. internationales Schachtelprivileg) insoweit mit der Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar ist, als die Kürzung des Gewinns und der Hinzurechnungen um Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an schärfere Bedingungen geknüpft wird als die Kürzung des Gewinns und der Hinzurechnungen um Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft.
Volltext: BBL2017-150-2