EuGH: Umsatzsteuerbefreiung der Portfolioverwaltung
Der EuGH hat im Urteil vom 19.7.2012 – C-44/11, Deutsche Bank – entschieden: Eine Leistung der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, d. h. eine entgeltliche Tätigkeit, bei der ein Steuerpflichtiger aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren entscheidet und diese Entscheidung durch den Kauf und Verkauf der Wertpapiere vollzieht, besteht aus zwei Elementen, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige wirtschaftliche Leistung bilden. Art. 135 Abs. 1 Buchst. f. bzw. g der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Vermögensverwaltung mit Wertpapieren wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht gemäß dieser Bestimmung von der Mehrwertsteuer befreit ist. Art. 56 Abs. 1 Buchst. e der RL 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er nicht nur die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. a bis g dieser Richtlinie genannten Leistungen umfasst, sondern auch die Leistungen derVermögensverwaltung mit Wertpapieren.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2017-2 unter www.betriebs-berater.de
--> Zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston vom 8.5.2012 vgl. BB 2012, 1312.