BFH: Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2018 – I R 47/16 - entschieden:
1. Die in einem Feststellungsbescheid i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft des Feststellungsbescheids kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, dass die Hinzurechnung dieser Einkünfte unionsrechtlichen Grundfreiheiten widerspricht. Ein Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) mit einem solchen Feststellungsgegenstand kommt nicht in Betracht.
2. Diese Bindungswirkung verstößt nicht ihrerseits gegen Unionsrecht.