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Steuerrecht
17.12.2019
Steuerrecht
BT: Steuergestaltungen sind mitzuteilen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen ab 2020 den Behörden mitgeteilt werden. Der Finanzausschuss beschloss am 11.12.2019 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685, 19/15117), nachdem zuvor 14 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf beschlossen worden waren. Zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Für den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD und FDP. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit den Änderungsanträgen wurden auch andere steuerliche Sachverhalte geändert. So wurde die Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Termingeschäften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen beschränkt. Verluste aus Termingeschäften wie dem Verfall von Optionen können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus sog. Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustreduzierung ist auf 10 000 Euro begrenzt. Nicht verrechnete Verluste können allerdings auf die Folgejahre vorgetragen werden.

Eine ähnliche Regelung gibt es für Totalverluste zum Beispiel wegen der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter. Die Regelungen sollen nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert werden, um zu verhindern, dass mit der Verlustberücksichtigung neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Während die FDP-Fraktion die Begrenzung der Verlustverrechnung als falsch bezeichnete, wäre es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber gewesen, wenn es bei der Ursprungsfassung geblieben wäre. Denn zunächst hatte die Regierung der Verlustverrechnung in diesen Fällen einen Riegel vorschieben wollen.

Außerdem wurde beschlossen, die Umsatzgrenze für die Beantragung der Inanspruchnahme der sog. Istversteuerung bei der Umsatzsteuer von 500 000 auf 600 000 Euro anzuheben, was von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt wurde.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen entfalle. Diese sei auch nicht notwendig. Eine „überbordendene Meldeflut“ werde vermieden. Auch mit der vorgesehenen Erstellung einer „Whitelist“ könne die Zahl der Meldungen reduziert werden. Die SPD-Fraktion wiederum hätte es besser gefunden, auch nationale Gestaltungen in die Meldepflicht einzubeziehen. Insgesamt sei aber ein „hervorragendes Gesetz“ entstanden.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 1402-02 vom 11.12.2019)

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