BFH: Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig
Der BFH hat im Urteil vom 22.8.2012 – I R 9/11 – entschieden: Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3041-1 unter www.betriebs-berater.de
In einer PM vom 28.11.2012 betont der BFH, dass diese Entscheidung den vom Gesetzgeber zu gewährleistenden Kernbereich eines Verlustausgleichs nicht beeinträchtigt. Ob dies in Definitivsituationen anders zu würdigen ist, konnte offenbleiben, weil sich der spätere Ausschluss einer steuerlichen Ausgleichsmöglichkeit für die klagende Kapitalgesellschaft im Streitjahr nicht hinreichend sicher prognostizieren ließ. Für Sachverhalte, in denen sich eine solche Prognose treffen lässt, steht die Antwort auf die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung nach wie vor aus.