DStV: Satzungsänderung durch Vereine bis Ende 2014 möglich
Die geplante Änderung des Zivilrechts durch den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts dürfte eine Vielzahl von Vereinen zur Änderung ihrer Satzung zwingen. Die Mitglieder von Vereinsvorständen sind danach künftig ausdrücklich unentgeltlich tätig (§ 27 Abs. 3 BGB-E). Erhalten Vorstandsmitglieder neben dem Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwand auch Vergütungen für ihre Tätigkeit, ist die Gewährung solcher Leistungen in der Satzung vorzusehen. Über die derzeitige Beschlussempfehlung entscheidet der Bundestag am 1.2.2013. Mit der Zustimmung des Bundesrats ist frühestens in seiner Sitzung am 1.3.2013 zu rechnen.
(Quelle: PM DStV 24.1.2013)