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Steuerrecht
26.06.2020
Steuerrecht
FinMin Sachsen: Sachsen befürwortet Fristverlängerung zur Umstellung von Registrierkassen

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann unterstützt Vorstöße des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen, den Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für die Aufrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu geben. Statt bis zum 30.9.2020 sollten betroffene Unternehmen bis zum 31.3.2021 Zeit haben, um ihre Kassensysteme an die gesetzlich vorgegebene Sicherheitseinrichtung anzupassen. Dazu muss die aktuell geltende Nichtbeanstandungsregelung gemeinsam von Bund und Ländern verlängert  werden.

„Durch die Corona-Pandemie hat gerade der Einzelhandel stark gelitten und steht aktuell vor großen Herausforderungen. Die Unternehmer brauchen ihre Kraft und ihre finanziellen Mittel jetzt zuerst dafür, um mit Schwung aus der Krise zu kommen. So wichtig wie die manipulationssicheren Kassensysteme sind, sie dulden Aufschub bis Anfang 2021“, so Vorjohann. Man könne diese durchaus erheblichen Bürokratielasten den Unternehmen jetzt nicht noch zusätzlich aufbürden.

„Das ist der jetzigen Ausnahmesituation weder angemessen noch verhältnismäßig“, betonte der Finanzminister. Sachsen unterstützt daher die Forderungen an das BMF, die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.3.2021 zu verlängern.

(Quelle: FinMin Sachsen PM vom 18.6.2020)

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