R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
04.01.2019
Steuerrecht
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hat mit Urteil vom 19.9.2018 – II R 10/16 – wie folgt entschieden:

1. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber eine ihm verbliebene Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag in seinem eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet hat.

2. Der Erwerber verwertet seine Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag, wenn er durch seine Unterschrift unter den Vertrag über die Aufhebung des Grundstückskaufvertrags mit einer grundbesitzenden Gesellschaft bestimmen kann, wer die Anteile an dieser Gesellschaft erwerben darf. Der Anteilserwerb selbst muss nicht steuerbar sein.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext unter BBL2019-21-3

stats