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Steuerrecht
08.01.2020
Steuerrecht
BFH: Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

Der BFH hat mit Beschluss vom 13.11.2019 – V R 30/18 – wie folgt entschieden:

1. Zu einer wirtschaftlichen Eingliederung durch Darlehen kann es nur kommen, wenn diese im Rahmen eines Unternehmens gewährt werden.

Darlehen durch entgeltliches Stehenlassen von Ansprüchen reichen nicht.

2. Hat der Mehrheitsgesellschafter die Umsätze der Tochtergesellschaft für das FA erkennbar in seiner Steueranmeldung erfasst, obwohl die Voraussetzungen für eine Organschaft nicht gegeben sind, beginnt die Festsetzungsfrist bei der Tochtergesellschaft gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Mehrheitsgesellschafter die Steueranmeldung abgegeben hat.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext:BB-ONLINE BBL2020-85-2

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