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Steuerrecht
09.09.2020
Steuerrecht
BR: Ökologische Lenkungswirkung der Kfz-Steuerreform

Die Bundesregierung verweist zu Fragen nach dem möglichen CO2-Einsparungseffekt der geplanten Kfz-Steuerreform auf Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Beide Gutachten haben sich danach mit den Wirkungen der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 befasst, das auch eine stärkere CO2-Ausrichtung der Kfz-Steuer enthalte. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (19/21936) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21362) weiter ausführt, komme das UBA zu dem Ergebnis, dass die Emissionen im Verkehrssektor im Jahr 2030 damit um 22 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent geringer ausfallen könnten als nach der Referenzentwicklung (150 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent). Das BMWi rechnet bei einem Referenzwert von 148 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent mit einer Senkung auf 125 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Der Kfz-Steuerreformentwurf habe zum Zeitpunkt der vorgenommenen Berechnungen nicht vorgelegen, schränkt die Bundesregierung ein. „Beide Gutachten beinhalten höhere Steuersätze für die CO2-Komponente der Steuer als im Regierungsentwurf vom 12.6.2020. Der CO2-Ausstoß dürfte daher geringfügig höher ausfallen als in den Szenarien mit Klimaschutzprogramm 2030 der Gutachter“, heißt es weiter.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 908/2020 vom 7.9.2020)

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